Qualitätssicherung – Unterstützung für den Planer, Sicherheit für den Bauherren
Viel Energie zu sparen und trotzdem einen hohen Komfort zu erreichen bedeutet nicht einfach nur, dick zu dämmen. Ein dickes Daunenkleid von Vögeln zum Beispiel ist auch keine Standardlösung, sondern das Ergebnis einer langen evolutionären Entwicklungskette – ein komplexes Zusammenspiel von Haut, Blutkreislauf, Atmung und zahlreichen weiteren Körperteilen und Körperfunktionen, das eine angenehme Körpertemperatur im Sommer wie im Winter ermöglicht.
In einem Gebäude, das ein angenehmes Temperatur- und Feuchteniveau halten soll, ist das ganz ähnlich. Insbesondere in einem Gebäude, das auf Heizkörper und Klimaanlagen weitestgehend verzichtet, müssen die Komponenten optimal aufeinander abgestimmt sein. In einem Passivhaus, das zwar neue, aber im Prinzip konsequent einfache Wege geht, steigt die Erwartung der Bewohner. Größere Temperaturschwankungen, zu trockene Raumluft und erhöhte Energiekosten werden kritisch beobachtet. Ein hohes Qualitätsniveau bei der Planung, bei der Auswahl der Komponenten und bei der Ausführung ist daher unerlässlich.
Für „Passivhaus-Neueinsteiger“ empfehlen wir ein vorausgehendes Beratungsgespräch, in dem anhand des Vorentwurfs die relevanten Punkte besprochen werden. Auf Wunsch begleiten wir auch die Bauausführung und bei besonders großen oder anspruchsvollen Projekten kann auch eine Projektbegleitung erfolgen, die sich an die Leistungsphasen nach HOAI anlehnt. Über die passivhausrelevanten Fragen hinaus geben wir auch allgemeine Hinweise, die zur Vereinfachung oder Qualitätssteigerung beitragen können.
Prüfung von Details
Im Rahmen einer projektbezogenen Qualitätssicherung prüfen unsere Mitarbeiter die passivhausrelevanten Detailfragen wie z.B. Wärmebrückenfreiheit und Luftdichtheit, Eignung von Komponenten wie Fenstern, Türen, Lüftungsanlagen und Wärmeerzeugern und nicht zuletzt die umfangreichen Energiebilanzen, die mit dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) erstellt werden müssen. Die Prüfung erfolgt in der Regel während der Planungsphase nach der Baueingabe, so dass die Ergebnisse noch in die Ausführungsplanung und Ausführung einfließen können. Prüfungsgrundlage sind die Planungsunterlagen der Architekten und Haustechnikplaner sowie Hersteller- und Ausführungsnachweise. Bei Bedarf werden Optimierungsvorschläge erarbeitet.
Wärmebrückenberechnungen – 2D und 3D
Passivhäuser müssen prinzipiell wärmebrückenfrei bzw. wärmebrückenminimiert gebaut werden. Im Prinzip können Sie also auf aufwendige Einzelnachweise verzichten. In Ausnahmefällen müssen Sie allerdings einzelne Wärmebrücken berechnen. Wenn sie möchten, fertigen wir für Sie zwei- und dreidimensionale Wärmebrückenberechnungen nach DIN EN ISO 10221an.
Nachweise nach EnergieEinsparVerordnung (EnEV)
Jedes Passivhaus muss für die Baueingabe auch einen Energiebedarfsausweis nach EnEV erhalten. Für die Ausstellung der EnEV-Nachweise liegt eine Nachweisberechtigung für Wärmeschutz im Land Hessen vor (Listennummer 751054-W-AKH, www.akh.de)
Nachweis für KfW-Passivhaus-Förderung
Die KfW fördert den Bau von Passivhäusern mit zinsgünstigen
Krediten. Die Förderkriterien müssen mit dem PHPP nachgewiesen und
von einem Nachweisberechtigten für Wärmeschutz oder von einem eingetragenen
Energieberater bestätigt werden. Diese Bestätigung können wir
im Rahmen der vorliegenden Nachweisberechtigung für Sie vornehmen.


